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Bauprojekt in der Liebigstraße droht zu Gerch 2.0 zu werden

Der Punkt N 5.2. im nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung für den Liegenschaftsausschuss am Montag (20.11.) kommt unscheinbar daher: „Grundstücksverkauf Liebigstraße in Köln-Neuehrenfeld, Verlängerung der Bauverpflichtungsfrist“. Bedeutet aber: Die Frist für die Bebauung auf dem Gelände des ehemaligen Wandelwerks (bzw. des dort vorher ansässigen Toyota-Autohauses) soll verlängert werden. Ein weiteres innenstadtnahes Grundstück mit enormen Baupotential wird weiterhin eine Brache bleiben.

Tatsächlich bietet das Areal schon seit Jahren einen traurigen Anblick: „Eine Baugrube, in der bereits wieder Büsche und Bäume wachsen. Die groß angekündigte Wohnungsbau-Offensive hatte ich mir anders vorgestellt“ kritisiert die Ratsgruppenvorsitzende Karina Syndicus. „Die Stadt hat in solchen Fällen eigentlich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder zumindest Bußgelder zu verhängen“, verrät Isabell Ullrich, die als sachkundige Einwohnerin im Liegenschaftsausschuss genau dies einfordern will.

Zur Erinnerung: Die BPD Immobilienentwicklung GmbH, die schon sowie aktuell mehrere Bauprojekte in Köln betreibt, kündigte die Fertigstellung des Neubaugebiets „Ehre & Liebig“ für 2024 an. Entstehen soll(t)en ca. 67 Eigentumswohnungen, ca. 37 Stadthäuser, ca. 65 frei finanzierte und geförderte Mietwohnungen, ca. 5 geförderte Gemeinschaftswohnungen für jeweils 4 Bewohner (davon 5 rollstuhlgerechte Plätze), ca. 2.300 m² Bürofläche, ca. 430 m² Einzelhandel und eine KiTa.

Das Gelände war nach der Schließung des Toyota-Autohauses zur Zwischennutzung an das „Wandelwerk“ gegeben worden. „Mit Beginn der Abrissarbeiten wurde eines der großartigsten zukunftsweisenden Leuchtturm Projekte der öko-sozialen Transformation beendet. Der Stadtgesellschaft wurde ein wichtiger Veranstaltungsort genommen, der von vielen Gruppen und Vereinen genutzt wurde“, erinnert auch
Klimafreundin Nicolin Gabrysch. „Eigentlich müsste man jetzt eine Art Schadenersatz für die Bürger:innen verlangen. Zum Beispiel in Form eines Bußgelds an die Stadt.“ GUT-Mitglied Marcel Hövelmann ergänzt: "Und dieses Bußgeld sollte zu 100% dafür genutzt werden, die ehemaligen Akteure des Wandelwerks in ihren aktuellen Projekten zu unterstützen."

Kommentare (1)

  • Bibo
    19.11.2023, 12:25 Uhr
    Aber hier das Landschaftsschutzgebiet bebauen wollen. Das Wandelwerk war doch eine gute Sache für alle. Wenn jemand Mieter wegen "Eigenbedarf" rauswerfe und das nicht nutzt, kann der Mieter auch Schadensersatz verlangen.

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